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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern425185
Datum30.08.2007 22:27      MSG-Nr: [ 425185 ]12957 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Ebenfalls hallo zusammen,

    hier auch ein Erlebnis meinerseits: Übung zum Leistungsabzeichen. Obwohl man in den UVV-Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommt, nicht aus den Fahrzeugen zu springen, hat ein Kamerad bei einer solchen Übung diesen Stunt doch einmal probiert - und sich prompt das Bein gebrochen.
    Ich hab ihn dann ins Krankenhaus gebracht, wo er einen Gips angelegt bekam. Anschließend habe ich ihn noch nach Hause verfrachtet. Die Eltern waren zwar schon ein bisschen überrascht. Allerdings hatte das Ganze für mich keine Folgen. Ich kann auch als Übungsleiter meine Augen nicht überall haben.
    Merke: Keiner ist vor solchen Fällen sicher. Aber es hat auch keiner etwas zu befürchten.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Marco Heine

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