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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 425185 | ||
Datum | 30.08.2007 22:27 MSG-Nr: [ 425185 ] | 12957 x gelesen | ||
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Ebenfalls hallo zusammen, hier auch ein Erlebnis meinerseits: Übung zum Leistungsabzeichen. Obwohl man in den UVV-Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommt, nicht aus den Fahrzeugen zu springen, hat ein Kamerad bei einer solchen Übung diesen Stunt doch einmal probiert - und sich prompt das Bein gebrochen. Ich hab ihn dann ins Krankenhaus gebracht, wo er einen Gips angelegt bekam. Anschließend habe ich ihn noch nach Hause verfrachtet. Die Eltern waren zwar schon ein bisschen überrascht. Allerdings hatte das Ganze für mich keine Folgen. Ich kann auch als Übungsleiter meine Augen nicht überall haben. Merke: Keiner ist vor solchen Fällen sicher. Aber es hat auch keiner etwas zu befürchten. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | ||||
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