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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Überhose Saarland | 11 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 425684 | ||
| Datum | 02.09.2007 09:36 MSG-Nr: [ 425684 ] | 5129 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Das ist der "normale" Einsatzanzug, vgl. FwDV 1. Geschrieben von Florian Besch Im Saarland sind aber keine HUPF4 Hosen eingeführt ... 1. das interessiert die UVV nicht. 2. das interessiert Deine Beine im Feuer nicht, weil das immer gleich heiß wäre, nur die Effekte sind anders. 3. reichen Überhosen auch nicht, Du brauchst auch eine Überjacke, weil 4. (2) interessant ist: (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Zu § 12 Abs. 2: Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere: ? Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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