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Feuerwehrdienstvorschrift
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaÜberhose Saarland11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425684
Datum02.09.2007 09:36      MSG-Nr: [ 425684 ]5129 x gelesen

Geschrieben von Florian Besch12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug


Das ist der "normale" Einsatzanzug, vgl. FwDV 1.

Geschrieben von Florian BeschIm Saarland sind aber keine HUPF4 Hosen eingeführt ...

1. das interessiert die UVV nicht.
2. das interessiert Deine Beine im Feuer nicht, weil das immer gleich heiß wäre, nur die Effekte sind anders.
3. reichen Überhosen auch nicht, Du brauchst auch eine Überjacke, weil
4. (2) interessant ist:
(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.
Zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
? Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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