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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen426951
Datum10.09.2007 10:54      MSG-Nr: [ 426951 ]7963 x gelesen

Geschrieben von Anton Kastnernach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden.
Offiziell dürfte die Feuerwehr keine Auskunft über einen Einsatz geben. Dieses Recht hat alleine der Amtsleiter, spreich Bürgermeister. Dieser kann diese Aufgabe aber an die Feuerwehr weitergeben, möglichst schriftlich.


Richtig.


Geschrieben von Anton KastnerWenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei.

Genau. Aus diesem Grund wird bei uns kein Wort über Schadenshöhe oder Ursache verloren und nur über die Tätigkeit der Feuerwehr berichtet. Für alles weitere verweisen wir (auch auf Nachfragen) auf den Polizeibericht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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