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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Einsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage??? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 426951 | ||
| Datum | 10.09.2007 10:54 MSG-Nr: [ 426951 ] | 7963 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner nach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden. Richtig. Geschrieben von Anton Kastner Wenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei. Genau. Aus diesem Grund wird bei uns kein Wort über Schadenshöhe oder Ursache verloren und nur über die Tätigkeit der Feuerwehr berichtet. Für alles weitere verweisen wir (auch auf Nachfragen) auf den Polizeibericht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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