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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Einsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage??? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k M8., Witten / NRW | 426952 | ||
| Datum | 10.09.2007 11:00 MSG-Nr: [ 426952 ] | 7854 x gelesen | ||
Hallo Mal abgesehen vom TKG sind Strassennamen + Hausnummer und ggf. Namen von Opfer oder Arufern eine Verletzung der Privatsphäre. Selbst bei TV-Sendungen wie "Toto & Harry" werden Strassennamen und Personennamen 'gepiept'. Sie sind also nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Vorschlag: Die Alarmdurchsage schriftlich und Namen ausblenden, z.B. durch xxx "Brandeinsatz für den Löschzug Altstadt, Zimmerbrand xxxstraße bei xxx" ...oder ganz darauf verzichten ;-) -- Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst | ||||
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