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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorFran8k M8., Witten / NRW426952
Datum10.09.2007 11:00      MSG-Nr: [ 426952 ]7854 x gelesen

Hallo

Mal abgesehen vom TKG sind Strassennamen + Hausnummer und ggf. Namen von Opfer oder Arufern eine Verletzung der Privatsphäre. Selbst bei TV-Sendungen wie "Toto & Harry" werden Strassennamen und Personennamen 'gepiept'. Sie sind also nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Vorschlag:
Die Alarmdurchsage schriftlich und Namen ausblenden, z.B. durch xxx
"Brandeinsatz für den Löschzug Altstadt, Zimmerbrand xxxstraße bei xxx"

...oder ganz darauf verzichten ;-)


--
Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst

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