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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg426969
Datum10.09.2007 13:03      MSG-Nr: [ 426969 ]7870 x gelesen

Als Verantwortlicher einer Wehr habe ich die Webmaster unserer Homepage angewiesen, keine detaillierten Angaben zu Schadensereignissen zu machen. Veröffentlicht werden nur Informationen, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und auch sonst keinen Bezug zu irgendwelchen besonderen privaten Gegebenheiten erkennen lassen. Auszüge aus Alarmierungen oder dem Funkverkehr sind selbstverständlich absolut tabu (Ausbildung Sprechfunk, siehe Telekommunikationsgesetz). Ebenso ist bei uns intern eindeutig geregelt, dass von der Feuerwehr angefertigte Bild- oder Filmaufnahmen ausschließlich bei der Feuerwehr verbleiben. Sie werden auf Anforderung nur den Ermittlungsbehörden bzw. der Stadtwaltung ausgehändigt. Eine Weitergabe von Informationen an die Presse ist untersagt.

Üblicherweise nutzen wir die Pressemitteilungen der Polizei und ergänzen sie durch unverfängliche Informationen der Feuerwehr.

Im Zweifelsfall helfen zu diesem Thema die Pressesprecher der Polizei gerne weiter.



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