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Öffentlichkeitsarbeit
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg427000
Datum10.09.2007 15:29      MSG-Nr: [ 427000 ]7870 x gelesen

Geschrieben von Thomas ErnstVeröffentlicht werden nur Informationen, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten
Das erscheint mir völlig logisch. Dafür gibt es nun mal die gesetzliche Regelungen.

Geschrieben von Thomas ErnstEbenso ist bei uns intern eindeutig geregelt, dass von der Feuerwehr angefertigte Bild- oder Filmaufnahmen ausschließlich bei der Feuerwehr verbleiben. Sie werden auf Anforderung nur den Ermittlungsbehörden bzw. der Stadtwaltung ausgehändigt. Eine Weitergabe von Informationen an die Presse ist untersagt.
Diese regelung kann ich allerdings nicht nachvollziehen weil sie m.E. deutlich zu weit geht. Damit wird eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr unnötigerweise so gut wie unmöglich gemacht. Und dass eine solche ÖA wichtig für di eFeuerwehren ist, ist ja wohl unstrittig. Die aktuell hier im Forum laufende Diskussion über die Aufhebung von Feuerwehren weil es zu wenig Einsätze gibt, ist dafür ein gutes Beispiel.

Geschrieben von Thomas ErnstÜblicherweise nutzen wir die Pressemitteilungen der Polizei und ergänzen sie durch unverfängliche Informationen der Feuerwehr.
Je nachdem in welcher Form und auf welcher Basis das erfolgt, könnte das schon eine klare Urheberrechtsverletzung darstellen.

Geschrieben von Thomas ErnstIm Zweifelsfall helfen zu diesem Thema die Pressesprecher der Polizei gerne weiter.
Und wieso nicht die Presseprecher der Feuerwehr? Diesen Satz zeigt doch eigentlich ganz treffend wo hier unser eigentliches Problem liegt.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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