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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Jugendliche im Einsatz | 59 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 427594 | ||
| Datum | 13.09.2007 15:15 MSG-Nr: [ 427594 ] | 10083 x gelesen | ||
Hallo, Um mal die eigentlichen Fragen zu beantworten: Geschrieben von Thomas Burghart habe bei ein paar Einsätzen einer Wehr einen FW - Kameraden mit B2000 Schutzanzug und Jugendhelm gesehen, neulich sah ich gleichen Kameraden mit Atemschutzmantel. Der Jugendhelm ist für den Einsatz nicht zulässig, es muss in jedem Fall andere "Schüssel" getragen werden. Aus den gereits genannten Gründen ist es sinnvoll, wenn bis zum Erreichen der Volljährigkeit auch der Jugendschutzanzug getragen wird auch wenn nirgends ein Verbot für das Tragen des anderen Schutzanzuges steht. Bei uns rücken die Jugendlichen im Normalfall nicht mit aus! Ausnahmen (wie z.B. Sandsackfülle) wurden schon genannt. Grüße Magnus Grüße Magnus | ||||
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