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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorDani8el 8G., Hessisch Oldendorf / Niedersachsen428946
Datum22.09.2007 15:07      MSG-Nr: [ 428946 ]12996 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Schönen Guten Tag zusammen,

    Ich kann diese Rechtlichen Schritte nur Unterstützen obwohl ich selbst im Jugendfeuerwehr Team meiner Ortswehr tätig bin.

    Ein sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc. Ich meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten. Für mich unverantwortlich.

    Ich denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.

    Wäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Grothe



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