News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 429281 | ||
Datum | 24.09.2007 17:01 MSG-Nr: [ 429281 ] | 21697 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Aber was macht ein Mitglied der FF, der um 01.00 Uhr per FME aus dem Schlaf gerissen wird und bei der Anfahrt zur Einsatzstelle zurückgerufen wird wg. eines Fehlararms einer BMA. Geht mir ja nicht anders. Bei uns ist es allerdings so geregelt, das Du die Zeit, die Du während der Nachtruhe im Einsatz verbringst, Dir auf deine Arbeitszeit gutgeschrieben wird. D.h.: Bist Du nachts zwei Stunden im Einsatz, bekommt dein Arbeitgeber Lohnausfall für die zwei Stunden die Du dann zum "Ausschlafen" nutzen kannst. Und wie lange geschrieben wird, entscheidet der Einsatzleiter. (Und hier gibt es Nachts aus o.g. Gründen keine 30 min für Beispielsweise eine BMA) Bekommt ihr denn keinen Verdienstausfall für Nachteinsätze? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|