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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themagehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig???77 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW429281
Datum24.09.2007 17:01      MSG-Nr: [ 429281 ]21697 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerAber was macht ein Mitglied der FF, der um 01.00 Uhr per FME aus dem Schlaf gerissen wird und bei der Anfahrt zur Einsatzstelle zurückgerufen wird wg. eines Fehlararms einer BMA.
Der muss auch wieder zurückfahren, ins Bett gehen und darf dann um 5.30 Uhr wieder aufstehen, weil er ja die Semmeln zum Frühstück verdienen muss. Und das alles für "Gottes Lohn".


Geht mir ja nicht anders. Bei uns ist es allerdings so geregelt, das Du die Zeit, die Du während der Nachtruhe im Einsatz verbringst, Dir auf deine Arbeitszeit gutgeschrieben wird.

D.h.: Bist Du nachts zwei Stunden im Einsatz, bekommt dein Arbeitgeber Lohnausfall für die zwei Stunden die Du dann zum "Ausschlafen" nutzen kannst.

Und wie lange geschrieben wird, entscheidet der Einsatzleiter. (Und hier gibt es Nachts aus o.g. Gründen keine 30 min für Beispielsweise eine BMA)

Bekommt ihr denn keinen Verdienstausfall für Nachteinsätze?


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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