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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaVorführfahrzeuge vor oder nach einer Ausschreibung ???20 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz429853
Datum27.09.2007 15:17      MSG-Nr: [ 429853 ]5941 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppDa gibt's doch sicher wettbewerbsrechtliche Einschränkungen/ Verbote, oder?



Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn der nette Hersteller sich schon sooo viel Mühe macht und dem armen Beschaffer so etwas anbietet.......da muss er doch die Ausschreibung gewinnen. Man will ja auch in Zukunft sooo günstig einkaufen.
Oder warum sollte es sonst die reinrassigen Fahrzeugställe geben?
Wenn manche Aufbauhersteller auch noch Gerätehäuser anbieten würden und evtl. noch Bettwäsche und Lebensmittel dann.......aber lassen wir das.

Solche "Hilfsangebote" werden von vielen beschaffenden Stellen gerne angenommen. Sei es aus Zeitmangel (wer soll denn die Auschreibungsunterlagen erstellen) oder einfach aus Mangel an elementarer Sachkenntnis (woher soll Hänschen Maier, Hilfsarbeiter und Wehrführer was von VOL oder sonstigem "theoretischen Quatsch" wissen). Auch spielt oft der "das war schon immer so" Faktor eine große Rolle.
Ich denke das mindestens 40-50% aller Ausschreibungen im Bereich Feuerwehrfahrzeuge mit einigem guten Willen anfechtbar währen. Aber selbst seitens der Hersteller dürfte hier kein Bedarf bestehen. Dann könnten auch solche Dinge wie Gebietsaufteilung, Gebietsschutz, Preisabsprachen oder auch Subunternehmer bzw. auch Auslandsherstellungen ans Licht kommen.

Gruß vom Berg

Jakob


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