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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW430629
Datum01.10.2007 17:52      MSG-Nr: [ 430629 ]12889 x gelesen

Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- In welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?"

Ich denke in allen: UVV Feuerwehr §14:

§ 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.


Das kann so nicht ganz passen, weil der Gefahrenbereich im Absatz 3 von §18 nochmal ausdrücklich und nur für JF-Angehörige (!) genannt wird.


Gruß,
Henning



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