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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 432343 | ||
Datum | 11.10.2007 09:56 MSG-Nr: [ 432343 ] | 22419 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Rechtfertigender NotstandDas entwickelt sich so langsam zu meinem Lieblingsbegriff im Feuerwehrbereich. In einem anderen Forum gab es vor kurzem noch eine Diskussion, wo dieser Paragraph als Allheilmittel (dort als Begründung für's Verzichten auf SiTr, Christian Fleschhut wird sich dran erinnern) gepriesen wurde. Vielleicht sollten wir sämtliche UVV, DV, $Rechtsgrundlagen in die Tonne werfen, unserem Ruf (Selbstverständnis?) als Improvisationskünstler folgend, und wenn dann doch mal blöderweise etwas schiefläuft, packen wir einfach den § 34 StGB aus. Dann braucht sich auch niemand mehr über die bösen, feuerwehrvernichtenden Vorschriften aufzuregen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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