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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400€ Job nebenbei???6 Beiträge
AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432702
Datum12.10.2007 16:48      MSG-Nr: [ 432702 ]4320 x gelesen

Sagen wir mal so, alles was irgendwie bezahlt wird kann man als Nebenjob bezeichnen, wobei ich jetzt hier Tätigkeiten ausklammer, bei denen man eine Aufwandsentschädigung bekommt wie z.B. Trainer/Betreuer bei einem Sportverein usw. Was man unentgeltlich in seiner Freizeit macht dürfte eigentlich keinen interessieren bzw. dafür ist jeder selbst verantwortlich.




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