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RubrikEinsatz zurück
ThemaWildunfall11 Beiträge
AutorAxel8 M.8, Detmold / NRW435641
Datum27.10.2007 11:51      MSG-Nr: [ 435641 ]5739 x gelesen

Was ist, wenn nach einem Wildunfall das Stück noch lebt und schwer verletzt ist. Darf der Feuerwehrangehörige -mit Jagdschein!- das Tier "erlösen" oder muss er auf den zuständigen Jadgpächter warten, auch wenn dieser nicht sofort greigbar ist ?



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