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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Funkaufschaltung Lautsprecheranlage | 28 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Freising / Bayern | 438590 | ||
Datum | 08.11.2007 19:52 MSG-Nr: [ 438590 ] | 8339 x gelesen | ||
Geschrieben von werner neudecker Sieh Dir mal die Ausschreibungstexte auf der Seite des LFV Bayern an, da wird in den Pos. Funkgerät ausdrücklich auf die Aufschaltungsmöglichkeit des Funks auf den Aussenalutsprecher verwiesen. Also gibt es keine rechtliche Grundlage. Der Landesfeuerwehrverband ist ein eingetragener Verein, kein Gesetz- oder Verordnungsgeber. Gruß Andreas | ||||
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