News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg440364
Datum16.11.2007 01:29      MSG-Nr: [ 440364 ]29867 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • hallo,

    Geschrieben von Christian FischerBei der ganzen medizinischen Geschichte vergessen viele nur eines. Wenn jemand die von Dir geschilderten gesundheitlichen Probleme (beim Amtsarzt) angibt, dann sollte er danach nie - aber auch nie wieder auch nur anähernd eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung (z.B. Risiko-LV zur Sicherung eines Darlehens) benötigen.

    mal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann?

    Der Amtsarzt hat doch eine Schweigepflicht. Und das Ergebnis der Untersuchung wird ja nicht gerade an die Rathaustür genagelt.

    [ich frag hier mal bewusst etwas laienhaft, diese Fragestellung interessiert sicherlich auch andere User]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    3.382


    Pflichtfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt