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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 440364 | ||
| Datum | 16.11.2007 01:29 MSG-Nr: [ 440364 ] | 29867 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Christian Fischer Bei der ganzen medizinischen Geschichte vergessen viele nur eines. Wenn jemand die von Dir geschilderten gesundheitlichen Probleme (beim Amtsarzt) angibt, dann sollte er danach nie - aber auch nie wieder auch nur anähernd eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung (z.B. Risiko-LV zur Sicherung eines Darlehens) benötigen. mal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann? Der Amtsarzt hat doch eine Schweigepflicht. Und das Ergebnis der Untersuchung wird ja nicht gerade an die Rathaustür genagelt. [ich frag hier mal bewusst etwas laienhaft, diese Fragestellung interessiert sicherlich auch andere User] MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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