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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440369
Datum16.11.2007 07:07      MSG-Nr: [ 440369 ]29806 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Jürgen M@yermal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann?

    Weil Du im Rahmen Deiner Obliegenheiten bei Abschluß des Vertrags alle Ärzte angeben mußt bei denen Du in Behandlung warst, diese von der Schweigepflicht entbinden mußt und alle Vorerkrankungen nennen mußt sowie ggf. eine ärztliche Untersuchung machen lassen mußt.

    Tust Du dies nicht, kann dies die Versicherung später von ihrer Leistungspflicht befreien (und da Versicherungen ohnehin nur ungern zahlen wollen wenn es darauf ankommt ist sowas eine Steilvorlage...).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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