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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440369 | ||
| Datum | 16.11.2007 07:07 MSG-Nr: [ 440369 ] | 29806 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer mal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann? Weil Du im Rahmen Deiner Obliegenheiten bei Abschluß des Vertrags alle Ärzte angeben mußt bei denen Du in Behandlung warst, diese von der Schweigepflicht entbinden mußt und alle Vorerkrankungen nennen mußt sowie ggf. eine ärztliche Untersuchung machen lassen mußt. Tust Du dies nicht, kann dies die Versicherung später von ihrer Leistungspflicht befreien (und da Versicherungen ohnehin nur ungern zahlen wollen wenn es darauf ankommt ist sowas eine Steilvorlage...). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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