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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | §34 Rechtfertigender Notstand, war: Ausschluss von Sonderrechten? | 5 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441316 | ||
Datum | 20.11.2007 11:19 MSG-Nr: [ 441316 ] | 4440 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Böhmfeld dieser hat uns dazu geraten uns auf folgenden § des StGB zu berufen:Ich liebe diesen Paragraphen... In den Augen einiger macht er letztenendes alle Vorschriften/Ausbildungen der Feuerwehrwelt komplett überflüssig, jeder Mist wird damit begründet, und es interessiert auch keinen mehr, ob es genauere Rechtsnormen gibt (wie war das noch gleich mit dem Stellenwert von "Lex spezialis", gerade im Gegensatz zu diesen Auffangparagraphen...). Wieso man das jetzt schon beim Thema Sonderrechte macht, obwohl der §34 STGB mind. genauso schwierig auf den Einzelfall zu interpretieren ist wie der 35 StVO (wenn nicht sogar noch schwieriger), kann ich absolut nicht verstehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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