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Thema | Pressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP | 41 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 442785 | ||
Datum | 26.11.2007 17:04 MSG-Nr: [ 442785 ] | 12483 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen wird aber immer dann nicht funktionieren, wenn diese so klein sind, dass sie kein hauptamtliches feuerwehrtechnisches Personal haben - also ausschließlich von den ehrenamtlichen Wehrführern beraten werden, die genau mit dieser Problematik oft nichts anzufangen wissen. Und dem Juristen der das 3-Stellen-Ordnungsamt leitet abzuverlangen, auch noch alle technischen Details der Schutzausrüstung seiner Feuerwehr zu kennen, wird wohl recht selten funktionieren. Wenn es das Land endlich verstanden hat - umso besser. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | ||||
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