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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 443805 | |||
Datum | 30.11.2007 21:44 MSG-Nr: [ 443805 ] | 8804 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Böttner Kann ich zweimal nicht beantworten, da ich es nicht weiß. Glaube aber, es wird eher über eine Spende geregelt. Aha - also eine "Spende" für eine Gegenleistung. Und ich dachte immer bei Spenden gibt es keine Gegenleistung... Egal, hauptsache der Kämmerer eurer Gemeinde freut sich über die Mehreinnahmen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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