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Strafgesetzbuch
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahren ohne gültige Fahrerlaubnis26 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW450156
Datum29.12.2007 17:01      MSG-Nr: [ 450156 ]8438 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Jakob Theobald--- Geschrieben von Benjamin Burgunder
"2. Falls bei einem Einsatz kein Maschinist (Klasse 2 / C) zur Verfügung steht und es ist höchste Eile geboten (z.B. Wohnungsbrand), darf man trotz fehlender/Nicht erworbener Fahrerlaubnis ein Feuerwehrfahrzeug bewegen."

Nein, auch das ist ein Irrglaube

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. geführt werden.


Das gilt so übrigens auch für das hier in Rede stehende Fahrverbot.
(nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt "aber er hat doch eine Fahrerlaubnis"...)

Es gibt keinen Notstand der dies heute rechtfertigen würde.

Es würde mich sehr wundern, wenn §34 StGB abgeschafft worden wäre, dementsprechend muss man einer so pauschalen Aussage entschieden wiedersprechen.

Es sind immer Situationen denkbar, wo im Einzelfall (!) die Fahrt zur Einsatzstelle nicht mit Strafe bedroht ist. Allerdings muss man dann eine wirkliche Einzelfallentscheidung vornehmen, die "höchste Eile geboten" für sich reicht da nicht. Wenn allerdings die Voraussetzungen (gegenwärtige Gefahr, nicht anders abwehrbar) vorliegen, ist IMNSHO gerade beim simplen Fahrverbot die Verhältnismäßigkeitsprüfung relativ leicht zugungsten der Fahrt zu entscheiden: Der Fahrer ist für das Führen des Fahrzeugs ausgebildet und geeignet (sonst wäre ihm die Fahrerlaubnis ja entzogen worden, und er würde sie nicht einfach so nach Ende der Verbotszeit zurück erhalten), so dass durch die Fahrt trotz Fahrverbot nicht solche Gefahren entstehen würden wie bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.


Gruß,
Henning



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