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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Gasspürgerät | 17 Beiträge | ||
| Autor | Simo8n H8., Mönchengladbach / NRW | 455619 | ||
| Datum | 16.01.2008 17:57 MSG-Nr: [ 455619 ] | 6737 x gelesen | ||
Im Prinzip hast Du ja recht. Der EX-Schutz besteht nur für das Gehäuse und den Antrieb, NICHT für die freien, sich drehenden Teile. Wie kann ein Gerät EX-geschützt sein, was frei drehende Teile hat. Meines Wissens hat ein "stinknormaler" Lüfter ca. 16.ooo qm/std. Leistung. Der wasserbetriebene hat mindestens 70.000 qm/std. Mit der Leistung können auch größere Teile angesaugt bzw. weggeblasen werden. Und auch kleinere metallene Teile können auch Funken erzeugen, wenn sie irgendwo vorpreschen. Das sagt mir persönlich, dass die einzige richtige Verdünnung von brennbaren Gas-/Luftgemischen die natürliche Belütung ist. Gruß So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Meine Meinung ist völlig unabhängig von meinem Beruf oder meines Ehrenamts und hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! ! | ||||
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