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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann muss man zum Amtsarzt? | 3 Beiträge | ||
Autor | Mari8o A8., Dresden / Sachsen | 460486 | ||
Datum | 05.02.2008 14:47 MSG-Nr: [ 460486 ] | 9289 x gelesen | ||
Hallo Forum, aus gegebenen persönlichen Anlass folgende Frage… An welchen „Stellen“ der Beamtenlaufbahn ist eine ärztliche Untersuchung durch den Amtsarzt (nicht arbeitsmedizinischer Dienst für G26.3) notwendig? Und wo steht es rechtlich geschrieben? Ich frage deshalb, weil ich mit meinem Vorbereitungsdienst fertig bin und „Beamter auf Probe“ werden möchte. Allerdings muss ich davor noch zum Amtsarzt. Von anderen BFs (desselben Bundeslandes) weiß ich, dass man an dieser Stelle auf die ärztliche Meinung des Amtsarztes verzichtet, sondern diese erst wesentlich später - vor dem Status „Beamter auf Lebenszeit“ - verlangt. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!?!? | ||||
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