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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | FA das WC verwehrt oder: Das Ende vom Notfall | 26 Beiträge | ||
| Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 469387 | ||
| Datum | 11.03.2008 22:06 MSG-Nr: [ 469387 ] | 4912 x gelesen | ||
hm was solls man dazu noch sagen? Wieso da noch lange zögern ;) einfach in die Hecke ****** währe sicherlich nicht das erste mal das sowas bei nem längeren Einsatz gemacht wird ;-) Aber anstandshalber halt gefragt und dann auch noch gleich ne absage bekommen. Erinnert mich an den Bericht eines Kollegen die sind bei nem Hagelunwetter zu nem Haus gerufen worden wo der Keller unterwasser stand (ca 2m) aber der Hausbesitzer hat gemeint sie dürfen nicht mit der dreckigen Einsatzkleidung ins Haus. Naja kein einziger Lichtschacht im Keller das Haus hatte zur Hangseite hin ne Türe zum Keller diese wurde mit Spreizer geöffnet und das Wassser konnte abfliesen und der Hausbesitzer sah dann erstmal seinen Schlamm im Keller er wollte dann auch noch die Türe von der wehr ersetzt haben. | ||||
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