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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Fw-Bereitschaft: Niedersachsen | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 477441 | ||
Datum | 14.04.2008 21:03 MSG-Nr: [ 477441 ] | 12310 x gelesen | ||
Hallo, sorry, vielleicht bin ich heute innerlich blond, aber ich kann im ganzen Erlass keinen einzigen Absatz entdecken, der sich direkt mit dem Waldbrandeinsatz beschäftigt. Der FZ Wassertransport hat die Aufgabe Wasser im Pendelverkehr zur Einsatzstelle zu bringen, da steht nicht, dass er eine direkte (Wald-) Brandbekämpfung einleiten soll. Was die anderen Einheiten mit dem gelieferten Wasser anstellen, wird ebenfalls im Erlass nicht vorgeschrieben. Und ich gebe dem Kollegen Cimolino und anderen in dieser Sache Recht Recht: Waldbrandbekämpfung ist nicht das Umkreisen des Feuers mit TLF und erst recht nicht das Ersticken des Feuers mit den Abgasen der TLF. Grüße Micha | ||||
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