| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Rolle der Feuerwehr bei einem nuklearen Störfall (Kernunfall) | 18 Beiträge |
| Autor | Sasc8ha 8W., Bad Schwalbach / Hessen | 478028 |
| Datum | 17.04.2008 11:13 MSG-Nr: [ 478028 ] | 6579 x gelesen |
Hallo,
also erst einmal gab es in Deutschland noch NIE einen Störfall in einem Kernkraftwerk!
Was man so immer wieder mal hört mit Fehlern in Dübeln oder das eine von 8 Pumpen defekt war oder halt mal ein Maschienenhaus an einem KKW abbrennt, das waren alles nur Abweichungen vom normalen Betrieb. Die Presse nennt sowas halt gerne Störfall, obwohl es nach internationalen Kriterien keiner ist. Und mal ehrlich gesagt das Maschienenhaus was brannte ist genau das selbe das in Kohlekraftwerken verwendet wird und wenn das abbrennt interessiert sich doch keiner dafür.
So aber zurück zum Thema, hier gilt eigentlich im Land Hessen folgende Regelung,
sollte es mal zu einem echten Störfall kommen, so übernimmt die Feuerwehr eigentlich ihr alltäglichen Aufgaben. Evtl. kommen unterstützende Tätigkeiten wie Räumung von Gebieten, Verkehrslenkung auf Sie zu.
Der Katastrophenschutz wird dann natürlich auch aktiv werden, soll heißen das die G-ABC Züge, ELZ, Betreuungs- und Saneinheiten eingesetzt werden um Notfallstationen einzurichten und zu betreiben. Hier werden dann auch die entsprechenden Jodtabletten ausgegeben. Bei den G-ABC Zügen kann es auch noch sein, das die Erkunder bzw. die Strahlenspürtruppfahrzeuge außerhalb des Hauptgefährdungsbereiches Messungen vornehmen werden. Im Hauptgefahrenbereich wird dann in der Regel die KHG aktiv.
Gruß
S.Walther
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| | 16.04.2008 21:18 |
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Tobi7as 7L., Bindlach |
| | 16.04.2008 21:22 |
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., Ostheim | |