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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff oder nicht??? | 34 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 480471 | ||
Datum | 01.05.2008 09:41 MSG-Nr: [ 480471 ] | 17571 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael Wulf Stellt sich mir nur noch die Frage, wie sich das mit der Norm verträgt, die ja eine "Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe" einfordert. Die zu dem Zeitpunkt der Beschaffung gültigen Norm forderte einen "formstabilem Schnellangriff". Das Land BaWü hat aber damals für Löschfahrzeuge einige Abweichungen von der Norm per Erlass als "zuschussunschädlich" zugelassen. Z.B. Überschreitungen der Fahrzeuggewichte; Wegfall von Saugschlauchen usw. Sinngemäss stand in diesem Erlass auch drin: "Wegfall des formstabilen Schnellangriffs" Wir haben das dann wörtlich genommen ... Der TÜV hat dann bei der Abnahme gestutzt. Aber der Verweis auf den Erlass reichte aus um die für den Landeszuschuss notwendig Abnahme zu erhalten. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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