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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497611 | ||
| Datum | 24.07.2008 11:49 MSG-Nr: [ 497611 ] | 122856 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, Auch auf die Gefahr (Achtung Wortspiel!) , jetzt als Klugscheisser dazustehen: "Gefahr ist jeder Zustand dessen ungehinderte Weiterentwicklung zu einem Schadensereignis führen kann" -> gegeben, bei einer ausgelösten BMA zumindest im Bereich des Möglichen, auch wenn in der überwigenden Anzahl an Fällen kein Schadenfeuer gegeben ist. Das weiss man ja vorher nie. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung: die Öffentliche Sicherheit und Ordnung definiert sich als "die Gesamtheit der Rechtsordnung, die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie Kollektivrechte und subjektive Rechte Dritter." ->auch hier habe ich keine Probleme, eine Gefahr für die öf. Si. u. O. anzunehmen. Das ist so schon in Ordnung als Polizei zu einem Feuer-BMA mit Alarm zu fahren - wir kennen ja auch das Einsatzobjekt nicht. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | ||||
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