| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge |
| Autor | Sieg8fri8ed 8F., Frankfurt/Main / Hessen | 498415 |
| Datum | 27.07.2008 11:02 MSG-Nr: [ 498415 ] | 121249 x gelesen |
| Infos: | 24.07.08 Bericht Neue Westfälische Zeitung
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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Hallo zusammen,
Medikamente oder weitere Medizintechnik können nicht als Argument herangezogen werden. Der Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Das geschieht an der Einsatzstelle bzw. im Fahrzeug und nicht während der Fahrt. Sämtliche Ausstattung aus dem NEF, die nicht auf dem RTW vorgehalten wird, müßte also schon vor dem Transportbeginn in den RTW beschafft worden sein.
Typ C RTW Fahrzeuge nach der neuen Norm sind inzwischen so ausgestattet, das es fast nichts mehr gibt was nur noch das NEF transportiert. Wenn überhaupt, dann handelt es sich in 99% der Fälle nur noch um spezielle Antidote und BTM, die nur auf dem NEF vorgehalten werden. Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen.
Für vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Anders wäre eine Abrechnung beim Kostenträger auch gar nicht möglich. Oder andersherum: Begleitet ein Notarzt einen Transport, steigt dann irgendwann während der Fahrt aus weil er sich für abkömlich hält und wird diese Fahrt dann als NA-Einsatz abgerechnet, dann halte ich das für einen eindeutigen Betrug des Kostenträgers., denn Abkömlichkeit heißt im gleichen Moment auch Nicht-Notwendigkeit.
Zusammengefasst können die Argumente Medikamente, Medizintechnik und Abkömlichkeit nicht als Argument dafür herhalten dass ein NEF einen RTW mit Sonderrechten begleiten darf.
Es mag im Einzelfall Situationen geben wo dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, aber generell einen Freibrief dafür zu geben halte ich für nicht legitim.
In Düsseldorf gibt es meines Wissens nach vier NEF. Wenn von diesen NEF drei Einsatzbereit auf der Wache stehen und nur ein NEF ein Transport begleiten soll, wobei alle Ausstattung die für diesen Patienten notwendig ist im RTW vorhanden ist, warum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino? Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar. Das Fahren mit Sonderrechten bringt hier meist auch nur einen kurzen Zeitvorteil von wenigen Minuten. Für den Patienten mögen diese Minuten lebensrettend sein, für das verzögerte Eintreffen des NEF spielt es keine Rolle. Ich möchte was wetten dass in einer Stadt wie Düsseldorf, würde das NEF immer ohne Sonderrechte zum Krankenhaus fahren, der Fahrer meist noch im Krankenhaus eintreffen würde ehe der Notarzt seinen Bericht zu Ende geschrieben hätte.
Das Problem ist doch, das immer alles über einen Kamm geschert wird, es nur schwarz oder weiß gibt, manche Träger erlauben das generell, andere untersagen es für alle Fälle. Weder das eine noch das andere ist möglich, richtig wäre einzig und allein die Einzelfallentscheidung für die spezielle Einsatzsituation.
Den Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren. Der Verweis auf einen Trägerentscheid wird euch nicht helfen, denn vor Gericht wird immer der Einzelfall geprüft werden, ob in dieser Situation bei diesem Patienten unter der Berücksichtigung der allgemeinen Einsatzlage die Benutzung von Sonderrechten möglich war oder nicht. Es hilft im übrigen auch nicht sich auf andere Gerichte zu berufen, es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, sowas wird mit Sicherheit nie höchstrichterlich geklärt werden, einfach weil es keine Notwendigkeit dafür gibt.
Oder andersherum: Würde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten. Hier müßte dann der Fahrer beweisen, dass die Gefahr für Leib und Leben des Patienten u.a. nur dadurch die beseitigen bzw. zu mindern war, weil das NEF mit Sonderrechten begleitet hat. Welcher Fahrer unter Euch glaubt hier, sowas beweisen zu können?
Wie immer: Dies ist meine private Meinung und spiegelt nicht die Meinung andere Institutionen dar.
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