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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 498419 | ||
| Datum | 27.07.2008 11:23 MSG-Nr: [ 498419 ] | 121144 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Siegfried Femers Der Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Der Zustand könnte sich u.U ändern. Und dann...? Geschrieben von Siegfried Femers Typ C RTW Fahrzeuge nach der neuen Norm sind inzwischen so ausgestattet, das es fast nichts mehr gibt was nur noch das NEF transportiert. Wenn überhaupt, dann handelt es sich in 99% der Fälle nur noch um spezielle Antidote und BTM, die nur auf dem NEF vorgehalten werden. Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen. Du hast Dir schon alle Beiträge durchgelesen ? Es gibt durchaus gravierende Ausstattungsunterschiede, stellenweise sogar innerhalb einer Stadt, je nach HiOrg. Geschrieben von Siegfried Femers Für vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Also so ein Schmarrn hab ich schon lang nicht mehr gehört. Ich denke der Herr Doktor kann schon selber entscheiden ob er den einen Patienten jetzt allein lassen kann (...weil er nur noch 500m vorm KH ist..) oder nicht. Und wenn ja steigt er in das dahinter stehende NEF um. Geschrieben von Siegfried Femers Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar. Mhh...klar, vorallem weil ja jedes KH ständig jeden Patienten aufnimmt. Das Stichwort Patiententourismus sagt Dir schon was oder ? Geschrieben von Siegfried Femers Das Fahren mit Sonderrechten bringt hier meist auch nur einen kurzen Zeitvorteil von wenigen Minuten. Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, Du kannst aber gerne mal nach Stuttgart kommen und dann an einem beliebigen Nachmittag von den Fildern in den Stuttgarter Norden fahren. Ich bin gespannt wie Du das unter 35-45 Minuten schaffst. Geschrieben von Siegfried Femers Den Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren. Der Verweis auf einen Trägerentscheid wird euch nicht helfen, denn vor Gericht wird immer der Einzelfall geprüft werden, ob in dieser Situation bei diesem Patienten unter der Berücksichtigung der allgemeinen Einsatzlage die Benutzung von Sonderrechten möglich war oder nicht Kann es sein das Du dir gerade selber widersprichst ? Was soll das Gericht den prüfen wenn es laut Deiner Meinung (s.o.) eh keine Gründe dafür gibt ? Gruß Andi | ||||
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