| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge |
| Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 498514 |
| Datum | 27.07.2008 20:11 MSG-Nr: [ 498514 ] | 121262 x gelesen |
| Infos: | 24.07.08 Bericht Neue Westfälische Zeitung
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Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
ich möchte mal zu diesem (immer wieder) heiß diskutierten Thema mal meine Erfahrungen und Meinungen schildern.
In dem Rettungsdienst in dem ich tätig bin begleitet das NEF seit einiger Zeit nicht mit Sonderrechten den Transport des RTWs.
Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass die Verzögerung des Eintreffens des NEF nach dem RTW am Krankenhaus sich um wenige Minuten handelt. Selbst wenn ein Krankenhaus in den benachbarten Großstädten angefahren wird.
Material welches speziell nur im NEF mitgeführt wird, ist in einem Zusatzrucksack untergebracht, der IMMER mitgeführt wird und quasi beim Notartzt verbleibt.
Ich habe es noch nie als Nachteil empfunden dieses System zu fahren. Ganz im Gegenteil, ich sehe jede Sonderrechtsfahrt immer mit einem gewissen nicht beeinflußbaren Risko behaftet, auch für mich persönlich. Fahre ich mit dem NEF ohne Sonderrechte hinterher, habe ich kein zusätzliches Risiko und dem Patienten ensteht auch kein Nachteil, da kein Medikamtent oder Medizintechnik fehlt, noch das Personal unerfahren ist, da jeder RA bei uns NEF fährt.
Sicherlich sind in Großstädten in der Rush-Hour andere Fahrtzeiten des NEF zu erwarten, so dass hier eine Sonderrechtsfahrt notwendig erscheint. Natürlich kann man auch die Bestückung der NEFs und RTWs so wählen, so dass das NEF immer in 'greifbarer Nähe' sein muss.
Aber ganz ehrlich, wenn man doch eine Sonderrechtsfahrt vermeiden kann, warum soll man es denn nicht tun. Man sollte doch eher Lösungen finden bei denen Sonderrechtsfahrten vermieden werden.
Ganz bestimmt gibt es Rettungsdienstbereiche die anderen Vorraussetzungen und Strukturen haben. Aber ich glaube für eine ganze Menge Bereiche ist es einfach nicht unbedingt notwendig das NEF mit Sonderrechten hinter dem RTW hinterher (oder vorher) zu schicken.
Mit kameradschaftlichen Grüssen
Christoph
--
Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.
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