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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498518 | ||
| Datum | 27.07.2008 20:36 MSG-Nr: [ 498518 ] | 121080 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Schmid aber es heißt "Gefahr ... abzuwenden", und dazu hat die Pol weder das Gerät noch die Ausbildung. Somit sehe ich hier keine Grundlage den §38 rechtskonform anzuwenden. Das ist nur die halbe Warheit. Ein durch ein Feuer oer durch einen FW-Einsatz erzegt noch weitere "Gefahren i.S.d. § 38 StVO. So ist z.B. ein durch den Einsatz bedingter Verkehrsstau ist schon eine "Gefahr" i.S.d. § 38 StVO. Das Feuer sollen die natürlich nicht ausmachen, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht nur immer durch die "Feuerwehr-Brille" gucken... ;) Je früher die Polizei kommt - desto besser. So kann sie sich um Absperrungen kümmern, Verkehrslenkende Maßnahmen durchführen, renitente Passanten entfernen, EMA-Auskünte erteilen, etc.. Wenn bei Euch die Polizei die Hydranten zupakt, solltet Ihr als Feuerwehr Euch mal überlegen, ob man die zuständigen Polizeiämter bei Euch nicht mal entsprechend informiert und um entsprechende Weitergabe von Informationen an die Bediensteten bittet. Damit das nicht mehr vorkommt. ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | ||||
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