| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge |
| Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498576 |
| Datum | 28.07.2008 01:11 MSG-Nr: [ 498576 ] | 121120 x gelesen |
| Infos: | 24.07.08 Bericht Neue Westfälische Zeitung
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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Christoph KosianAus der Erfahrung kann ich sagen, dass die Verzögerung des Eintreffens des NEF nach dem RTW am Krankenhaus sich um wenige Minuten handelt. Selbst wenn ein Krankenhaus in den benachbarten Großstädten angefahren wird.
hallo christoph,
hm, das kann ich aber nicht wirklich so glauben. klaro, wenn ihr in lethmate nen einsatz habt und düst ins lethmater krankenhaus...ok, aber wenn ihr in der stadt seit und müßt einen pat. ins AKH oder nach Boehle fahren, dann kommt es aber nicht hin, mit nur einpaar minuten, oder düst ihr mit 200 über die BAB? ganz zu schweigen, wenn eure krankenhäuser nicht aufnehmen könnt und ihr müßt nach hemer ins krankenhaus. wenn ich auf dem NEF bin (wir stehen tagsüber am KH) dann sind es aber mehr als nur einpaar minuten bis das NEF da ist.
Geschrieben von Christoph KosianZusatzrucksack untergebracht, der IMMER mitgeführt wird und quasi beim Notartzt verbleibt.
quasi ist gut ;-) :-) wenn wir einen NA von euch bekommen, dann habe ich bei uns im RTW noch nie einen "zusatzrucksack" gesehen, den der NA mit in den RTW genommen hat.
Geschrieben von Christoph KosianSicherlich sind in Großstädten in der Rush-Hour andere Fahrtzeiten des NEF zu erwarten, so dass hier eine Sonderrechtsfahrt notwendig erscheint.
....aber nicht nur in großstädten :-)))))
grüße nach iserlohn und vielleicht sehen wir uns ja gleich ;-)))
sven
ups, habe ich schon erwähnt, dass das hier alles meine ganz persönliche meinung ist und nix mit meinem dienstherren zu tun hat? nein? ok, habe ich jetzt somit gemacht :-)
Meine Wache
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