News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzzeiten | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern | 501758 | ||
Datum | 08.08.2008 22:45 MSG-Nr: [ 501758 ] | 7689 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Willi Votava ich bin Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr(Bayern) und 16 Jahre alt. Mich würde mal interressieren von wann bis wann man im Alter von 16-18 einsätze mitfahren darf. Hier mal weitere wichtige Einschränkungen. Einsatz bei Dunkelheit ist nicht drin... Aber sieh selbst: Auszug aus dem Wissenstest Bayern 2005: 6.2.2 Altersstufe 16. bis 18. Lebensjahr Nach Artikel 7, Absatz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes dürfen Feuerwehranwärter ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches herangezogen werden. – Dies ist nur unter folgenden weiteren Voraussetzungen erlaubt: Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann, Teil 1) abgeschlossen Begleitung durch einen erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden, der die Verantwortung trägt und die Aufsicht ständig führt Vollständige persönliche Schutzausrüstung (§ 12 UVV) – Festlegung des Gefahrenbereiches obliegt dem jeweiligen Einsatzleiter Unerfahrenheit und der Tatendrang der Jugendlichen muss berücksichtigt werden Bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als Orientierungspunkt dienen, der im Regelfall außenhalb des Gefahrenbereiches gesetzt wird Örtliche Gegebenheiten, sowie der sogenannte Trümmerschatten des Objektes sind zu beachten Im technischen Hilfsdienst können folgende Anhaltspunkte zur Abgrenzung des Gefahrenbereiches dienen: ! Bei Einsätzen auf Verkehrswegen sicher abgesperrte Bereiche (z. B. durch Großfahrzeuge oder Totalsperrung) außerhalb des eingentlichen Unfall- und Gefährdungsbereiches ! Bereiche, in denen keine Gefahren drohen, z. B. durch Chemikalien, Elektrizität, Explosionen, Verletzung usw. – Weder bei Brandeinsätzen noch bei technischen Hilfeleistungen sollten Feuerwehranwärter bei Dunkelheit eingesetzt werden Erhöhte Unfallgefahr und ein niedriger Ausbildungseffekt (keine Übersichtlichkeit) – Keine Tätigkeiten im Einsatz, die dem Gefahrenbereich zuzuordnen sind Beispiele Sprungtucheinsätze Retten oder Bergen von Personen, Tieren über Leitern oder duch Abseilen Absperr- und Sicherungsmaßnahmen auf Verkehrswegen Arbeiten mit Schneidgerät, Spreizer, Motorsäge, Trennschleifer u. ä. Arbeiten im Bereich brennbarer Flüssigkeiten und sonstiger gefährlicher Stoffe Arbeiten im Bereich radioaktiver Stoffe Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und als Rettungstaucher Arbeiten im Arbeitsbereich maschineller Zugeinrichtungen (Seilwinden) Kein Einsatz bei Sicherheitswachen, da hier mögliche Einsatzfelder ein Gefahrenpotential beinhalten Teilnahme am Bereitschaftsdienst, z. B. Sonntagswachen, nur zusätzlich zur notwendigen Mindestmannschaft möglich Sorry, etwas lang... dafür aber vollständig. Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr! Freundliche Grüße aus dem Frankenwald, Sebastian Laschka | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|