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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 510760 | ||
Datum | 22.09.2008 20:38 MSG-Nr: [ 510760 ] | 6290 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch nein, blaues Blinklicht darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden, von denen aber natürlich auch zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen (sonstige Gefahrenstellen ohne Einsatz zählen strenggenommen schon nicht dazu..). Siehe Absatz 2 von §38 StVO. Hmmm. Dennoch sehe ich verstärkt Polizei mit blauen Binkleuchten (die selben, die wir in Gelb haben). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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