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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 523142 | ||
Datum | 21.11.2008 22:03 MSG-Nr: [ 523142 ] | 12024 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Christian garantiert auch, er will nur offensichtlich nicht zugeben, dass seine eigene Firma seiner Auffassung nicht folgen kann (oder nicht will) Ich glaube eher das weder Christian noch ich hier als Vertreter unserer Firma öffentliche Stellungsnahmen über usnere Firmen abgeben werden. Geschrieben von Ulrich Cimolino ohne dass mir irgendeiner (auch er nicht) in der Diskussion bisher Lösungsvorschläge gebracht hätte, wie das real alles funktionieren soll. Wenn ich Deiner Argumentation folge wäre die Konsequenz für das Nichteinhalten was ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn ich aber annehmen muss, dass seine Aussagen auch für seine Firma getroffen sind Wie kommst Du zu dieser Annahme ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Ansonsten wäre ich an einem Fachbeitrag zum eigentlichen Problem von Dir mehr als interessiert... Wie habt ihr das mit der Helmkennzeichnung gelöst ? Benutzt ihr die noch ? Welche Auswirkung hat das auf die PSA-Helm (z.B. Brennverhalten? Lösungsmittel auf Material?) ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie löst DU oder Deine Wehr das Problem? Ich bin nicht befugt darüber hier öffentlich Auskunft zu geben. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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