| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Bemerkenswerte Ehrlichkeit | 66 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 526683 | ||
| Datum | 09.12.2008 11:48 MSG-Nr: [ 526683 ] | 12263 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Anton Schneider
Kann ich schon verstehen. Es gibt Fälle da kann man nicht weg. Z.B. wenn ich alleine mit meinen Kids daheim bin. Einen 3-jährigen kann man nicht alleine lassen. Da ist das Rechtsgut der "Aufsichtspflicht" höher einzustufen wie die Verpflichtung bei Alarm ins Feuerwehrgerätehaus zu gehen. Oder wenn jemand an einer Maschine steht und die erst mal geordnet runterfahren muss. Eine schnelle Abschaltung würde sonst das Werkstück beschädigen. Der muss sicherlich beim ersten Piepsen nicht gleich springen. Das Problem ist halt einfach die Abgrenzung wann und wann nicht. Konstruieren wir mal folgende Fall: Mittlere Gemeindemit wackeliger Tagesalarmsicherheit [dürfte es recht viele davon geben] Alarmierung erfolgt über digitiale Funkmeldeempfänger. Textempfänger haben nur die Führungskräfte. Dienstag vormittag, 10 Uhr - Wohnungsbrand - Fahrzeug kann erst nach 8 Minuten mit 1/4 ausrücken Person rettet sich auf Fensterbrüstung und fällt kurz vor Eintreffen des ersten Fahrzeugs runter und wird schwer verletzt Die Ermittlungsbehörden ermitteln. Sie stellen fest: ca. 5 FW-Angehörige haben den Alarm erhalten und sind aber am Arbeitsplatz geblieben. Wären die gleich gekommen wäre das Fahrzeug mit Sicherheit einige Minuten früher ausgerückt ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|