Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 543741 |
Datum | 16.02.2009 17:10 MSG-Nr: [ 543741 ] | 22717 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christof Strobldas Gesetz.
Gehts auch etwas genauer? ;-)
Ist es Dir oder dem Gesetz lieber, wenn der Arzt den Tod erst an der Tür zur Pathologie feststellt?
Es ist ja sinnvoll, dass man keine Leiche in den RTW packen darf, aber wenn der Patient im RTW verstirbt, verändert er doch nicht plötztlich seinen Aggregatzustand, nur weil der Tod eingetreten ist...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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