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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545064 |
Datum | 23.02.2009 13:37 MSG-Nr: [ 545064 ] | 9084 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Daniel MetzgerD.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?!
umgedreht wird ein Schuh draus. Mit Einführung des FwG Anfang der 80er Jahre wurde gesetzlich festgeschrieben was die Feuerwehren, die halb eigenständig, halb gemeindliche Einrichtung waren genau sind. Die Organisation mit eigener Kasse die sich bis dahin als FF Xdorf bezeichnete wurde geteilt in die Mannschaft und in den behördlichen Teil.
Da zwang viele FF ihre Satzungen zu überdenken und steuerlich alles ins Reine zu bringen.
Da sind andere Länder noch lange nicht soweit.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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| 23.02.2009 11:26 |
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., Burghausen |
| 23.02.2009 11:31 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 23.02.2009 11:34 |
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., Burghausen | |