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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 565376 | ||
Datum | 22.06.2009 16:41 MSG-Nr: [ 565376 ] | 121915 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ingo Horn Einsatztätigkeiten unter 18 sind in einigen Bundesländern bislang noch "normal" und zumindest Hessen macht im Moment nach meinem Kenntnisstand keinen Ansatz, das zu ändern. ... das war schon seit dem BrSHG (dem Vorläufer des HBKG) und somit seit 1970 so (damals lag übrigens die Volljährigkeit (bis 1975) bei 21) ... mir sind keine negativen Auswirkungen bekannt - dem Gesetzgeber in HE scheinbar auch nicht ... warum sollte er was ändern ? Im Gegenteil - derzeit tendiert es hier eher dahin den Beginn der Truppmann-Ausbildung (nicht ! Einsatzdienst, das Übertrittsalter in die Einsatzabteilung bleibt unverändert bei 17) schon mit 16 zu ermöglichen ... Gruss Gerhard | ||||
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