| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | So nicht! Fahrzeugbrand ohne PSa gelöscht | 76 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 568676 |
| Datum | 07.07.2009 21:14 MSG-Nr: [ 568676 ] | 17901 x gelesen |
| Themengruppe: | Fahrzeugbrände |
Geschrieben von Lars TiedemannWarum das? WIeder eine Gegenfrage. ;-)
Schonmal getestet? Oder vertrittst Du hier den Standpunkt - " In meinen Augen Sinnlos" - ergo mach und brauch ich nicht? (Die frage soll nicht provozieren. Will nur Deine Denkweise wissen!!)
Geschrieben von Lars TiedemannNetzmittel wird ja im allgemeinen eingesetzt, um die Oberflächenspannung aus dem Wasser zu nehmen und das Wasser tiefer eindringen zu lassen. Richtig!
Geschrieben von Lars TiedemannWarum diese Eigenschaft bei einem Pkw-Brand nützlich sein soll, darauf bin ich jetzt ja mal gespannt... Somit kommt das Wasser halt auch mal an Stellen wo es sonst schwieriger werden könnte! Einfach mal testen!
Geschrieben von Lars TiedemannDa würde ich die Frage meines Nachbarn mal dahingehend fortführen:
Reicht es nicht das Feuer einfach mit Wasser zu löschen?
Was brennt auch bei einem Pkw überwiegend (kreuzen sie an) [X] feste Stoffe, Brandklasse A
[X] flüssige Stoffe, Brandklasse B (Wenns am falschen Ende brennt und der Kunststofftank den Geist aufgibt)
[X] gasförmige Stoffe, Brandklasse C
[X] Metalle (z.B. Aluminium, Natrium, Magnesium,..), Brandklasse D (Moderne Fahrzeuge)
Geschrieben von Lars Tiedemann=> daraus ergibt sich nach Abwägung aller Vor-/Nachteile welches am besten geeignete Löschmittel?
Was brennt denn da?
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
... das kann man nun als so weiter führen und du zeigst mir dann genauso viel Bilder wo mit Wasser gelöscht wird!
Nur dann frage ich mich... Warum gibt es 3-fach Brandschutz?
MKG Christian
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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...
http://www.feuerwehr-maintal.de
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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