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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Aufgaben Leiter Atemschutz vs Aufgaben Atemschutzgerätewart | 13 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 571971 | ||
| Datum | 23.07.2009 14:12 MSG-Nr: [ 571971 ] | 6502 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber was auch immer das sein mag- in meiner FwDV 7 nicht gefunden. In meiner Ausgabe von 2004 findet sich folgendes auf Seite 4: Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen: Funktion Leiter des Atemschutzes Verantwortungsbereich • Beraten des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz • Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise • Überwachen des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich der Aus- und Fortbildung Voraussetzungen Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; Ausbildung als Gruppenführer Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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