Rubrik | Einsatz |
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Thema | Brutaler Angriff auf Rettungssanitäter | 30 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 583438 |
Datum | 21.09.2009 09:56 MSG-Nr: [ 583438 ] | 7757 x gelesen |
Infos: | 22.09.09 Augenzeugenbericht 22.09.09 Kirmes-Attacke: Haftbefehl wegen versuchten Mordes 21.09.09 Feiernde verhindern FW_Einsatz
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Tach,
Geschrieben von Thomas MiddekeBis jetzt kennen und handeln wir ja hoffentlich so das der Eigenschutz vor der Hilfeleistung kommt.
Danach handeln vermutlich wirklich die meisten aber:
Geschrieben von Thomas MiddekeDer Bericht zeigt leider das nach dem Einsatz nicht alles vorbei sein muß, also Augen auf bis die Bettdecke das Kinn erreicht
Und was soll das in letzter Konsequenz bedeuten?. Wenn ich den Sachverhalt mal weiterdenke, braucht jeder Helfer später Polizeischutz bis er stirbt? Warum kann solchen gewalttätigen Personen, unabhängig von Herkunft und Alter, bei solchen Randalen und Brutalität nicht einfach ins Bein geschossen werden? Bei Angriffen auf Hilfskräfte, egal ob Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst MUSS es immer zu sofortigen Einschliessens und Richtervorführung geben. Eine Freilassung darf es hierzu nicht geben. Egal wie sozial der Richter auch ist. Gewalt ist keine Lösung, das mag grundsätzlich richtig sein. Ausnahmen wird es aber immer wieder geben.
Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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