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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überjacke Niedersachsen | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 590248 | ||
Datum | 03.11.2009 14:38 MSG-Nr: [ 590248 ] | 5225 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause FUK-NRW schreibt auf Seite 5, dass Handschuhe nach EN659:1996 bei der Brandbekämpfung (inkl IA) weiter verwendet werden dürfen, FUK-Nds. schreibt hier in einem Infoblatt die 659:2003 zwingend vor, wenn mit Stichflammenbildung zu rechnen ist. Das bedeutet, dass ihr in NDS alle Handschuhe die EN659:1996 erfüllen, ersetzt werden durch Handschuhe die EN 659:2003 erfüllen? Das ist doch die Konsequenz oder? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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