| Rubrik | Taktik |
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| Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge |
| Autor | Thom8as 8H., Neukirch / Sachsen | 594371 |
| Datum | 30.11.2009 16:58 MSG-Nr: [ 594371 ] | 7270 x gelesen |
| Infos: | 18.10.08 3-Mann-Angriffsstrupp
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tanklöschfahrzeug
Einsatzleitwagen
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
1. Truppführer
2. Task Force
Kreisbrandmeister
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppführer
2. Task Force
Hallo!
Also so weit ich weiß ist es möglich, dass man zu dritt vorgeht es muss dazu auch nicht unbedingt ein Gruppenführer mit dabei sein. Zur Anwendung kommt das meistens, wenn der erste Angriffstrupp unter PA vorgeht und (ja ich weiß das jetzt gleich der GF erwähnt wird) der GF zur Lageerkundung mit unter PA vorgeht. Oder es erwartet wird, dass das Einsatzziel nicht mit zwei Mann erreicht werden kann.
Der Truppführer hat viel mehr Rechte wie viele vermuten. Ein Beispiel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. Es sei denn der TF übergiebt freiwillig oder begeht grobe Fehler. Aber seien wir doch mal ehrlich, welcher "poblige" TF übernimmt freiwillig die EL?
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