| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 597556 |
| Datum | 20.12.2009 12:11 MSG-Nr: [ 597556 ] | 7304 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Stefan RingerNicht überflüssig, sondern eine Feststellung! Wenn jemand das ausrücken ohne Führungskraft als Fehler bezeichnet, würde ich:
Sven hat das Problem allerdings deutlich differenzierter dargestellt, als Du es ihm jetzt unterstellen willst. Somit ist dein Kommentar tatsächlich etwas redundant.
Geschrieben von Stefan RingerDarin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!
Vor allem ist die Komune dazu verpflichtet, für diese Hilfeleistung zu sorgen. Und nicht direkt ein bestimmter FA, der zufällig grad "zur falschen Zeit am falschen Ort" ist.
Geschrieben von Stefan RingerDas ist wohl richtig! Aber ich sprech von deiner Aussage über das aurücken ohne Führungskraft.
Schön. Dann wäre es sinnvoll, die geschriebenen Beiträge nicht auf diese Aussage zu reduzieren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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