| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge |
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 597669 |
| Datum | 20.12.2009 14:58 MSG-Nr: [ 597669 ] | 7100 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sven TönnemannDer fachkundige Bürger würde (abhängig von der Gefährdungslage) auch lieber den qualifizierten Atemschutzgeräteträger haben, weil
- der unqalifizierte AGT durch falsche Handhabung des Strahlrohrs den gefährdeten Bürger auch "kochen" kann (das lernt er allerdings auch nicht im Standard-AGT-Lehrgang)
- der unqalifizierte AGT durch falsches Öffnen von Türen oder Fenster noch mehr Probleme im Haus verursachen kann, als die der Bürger vielleicht schon hat oder andere Bürger des Mehrfamilienhauses bis dahin noch gar nicht hatten
- die nachfolgenden qualifizierten AGT dann nicht durch die Rettung des ungelernten FA gebunden sind.
Hm, also als Feuerwehrmann stimme ich Dir ja zu, aber 9 von 10 akut Bedrohten würden das vmtl. "etwas" anders beurteilen.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
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