Wenn eine konkrete Gefahr vorliegt und mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses in allernächster Zeit zu rechnen ist, wenn die Feuerwehr nicht eingreift, dann könnte auch eine Aufgabe für die Feuerwehr vorliegen.
Wie sieht es aber aus, wenn die Polizei die gefährdeten Flächen mit Flatterband und ggf. mit Beschilderung absperrt und dann bis zum Eingreifen eines Privatunternehmens gewartet werden kann.
Fazit: Wird wohl immer eine Ermessensentscheidung des Entscheidungsträgers vor Ort sein, welcher hier abwägen muss, ob und wie die Gefahr am besten beseitigt werden kann. Ich würde im Zweifelsfall immer die Beseitigung der Zapfen durchführen lassen, da eine reine Absperrung ja überwunden oder von Dritten beseitigt werden kann und dann bin ich ggf. wieder im Rennen. Wenn die Zapfen weg sind ,dann ist die Gefahr weg.
Aber auch andere Entscheidungen sind möglich: Kein Tauwetter (Zapfen sitzen fest), Absperrung steht und privates Unternehmen kommt während der polizeilichen Absperrung sofort vor Ort (dann ggf. keine Aufgabe der Feuerwehr).
Auf der sicheren Seite ist man wohl immer, wenn man die Dinger entfernt!
Ach ja! Ist wohl nur ein Problem in Deutschland. Wenn man da aufgrund eines Loches im Geweg stolpert wird sofort nach dem Haftunsträger gefragt. Im Ausland steht man wieder auf und stellt für sich fest, dass man nicht aufmerksam war und zu blöd zum laufen gewesen ist ;-) so ist es mit den Eiszapfen auch! In Russland meiden die Bürger zu solchen Zeiten Dächer u. ä. und laufen auf der Straße und nicht mehr an den Häusern entlang und wenn doch, dann höchst aufmerksam und im V-Fall noch reagieren zu können.
Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|