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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Besoldung nach Aufgabe | 23 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 615460 | ||
Datum | 21.03.2010 15:49 MSG-Nr: [ 615460 ] | 15803 x gelesen | ||
Ja das hatten wir hier schon mal Geschrieben von Klaus Schiller"Unterschiede im Grundgehalt z.B an mir durchgerechnet NRW,Ba-Wü,Bayern bis zu 150 Euro netto Unterschied, ergo nicht mehr überall vergleichbar,deswegen Landesbesoldungstabellen beachten." korrekt, aber trotzdem ist da noch A8 auch A8, wenn auch was anderes bei ausgezahlt wird... (Und sowohl in Bayern wie in NRW gibts noch einen B III, der für bestimmte Planstellen benötigt wird.) Geschrieben von Klaus Schiller"seit Inkrafttreten der Förderalismusreform wieder besitzen die Länder die Regelungskompetenz für ihre Landesbeamten. " Anderswo ist alles anders und wird noch viel mehr anders... „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | ||||
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