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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Helfer Verurteilt | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 622469 | ||
Datum | 24.04.2010 20:24 MSG-Nr: [ 622469 ] | 3445 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Helfer verurteilt Den Staatsanwalt und Richter sofort entlassen bzw. für 3 Jahre in den Streifendienst mit einer beliebigen U-Banh-Wachschutz verurteilen. Aber das geht ja nicht und wir haben sie ein Leben lang am Hals... Warum können wir Richter und StA nicht auch wählen wie tlw. in Amerika üblich? Dann könnte sich der Bürger wenigstens aussuchen, ob sie eine eher liberale oder eine eher strikte Auslegung der Gesetze wollen. Und klar wäre: Die beiden würden dann nach 4 Jahren nicht wieder gewählt und könnten irgend wo in einer Sozietät als angestellter Anwalt dann Bußgeldverfahren bearbeiten. Das ist genau das Problem bei uns. Es wird in Notwehrsituationen in den meisten Fällen unangenehm für den der sich darauf berufen muß. Egal ob Polizeibeamter, Sicherheitskraft oder einfacher Bürger der sich, andere personen oder auch nur sein Eigentum verteidigen muß, da der Staat das Gewaltmonopol schon lange verloren hat. Und das auch, weil die Robenträger das nachher in Ruhe und Tagelang am grünen Tisch auskarteln können. Deshalb gehört §32 StGB Abs. 2 schon lange dringend geändert. Aus "die erforderlich ist" in "die wirksam ist". dann würde die Verhältnismäßigkeitsprüfung so wit zurüc gedrüngt, dass nur noch das Ergebnis im Bezug auf den Schutz des Rechtsgutes geprüft wird, d.h. hat es funktioniert. Aber auch bei heutiger Rechtslage hätten sowohl StA aber auch Richter genügend Möglichkeiten gehabt, da sauber raus zu kommen. Sei es über § 33 StGB oder über eine Fiktion des §127 Abs. 1 StPO. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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